Die Crux mit dem Radarwarngerät: Erlaubt oder nicht?

Tempo 30

Es ist eigentlich eine regelrechte Crux: So manches dürfen Sie in Deutschland ganz offiziell kaufen, aber nicht benutzen. Ein Widerspruch, der dem Staat – dank Steuereinnahmen – aber Gewinne beschert. Auch unter Autofahrern.

Mich selbst hat es zuletzt vor einigen Monaten erwischt: Etwas verträumt war ich auf einer mir zugegeben gut bekannten Landstraße im Nordharz unterwegs. An einer Abfahrt gilt ein Tempolimit, 80 km/h. Da hab ich noch gebremst. Trotzdem: Keine 100 Meter weiter gab es plötzlich einen roten Blitz, ich war zu schnell. Einige Tage war mir klar, warum. Kurz hinter dem 80er-Schild steht ein zweites, das nur noch 60 km/h erlaubt. War mir zuvor nie aufgefallen. Doch egal, die hatten mich erwischt. Manch einer sorgt da ja vor, mit einem Radarwarner. Doch ist der überhaupt erlaubt?

Radarwarngerät: Aus ist legal, in Betrieb nicht

Tatsächlich zählt die Technik zu der Kategorie, deren Kauf zwar legal, deren Benutzung aber wieder illegal ist. Mitführen dürfen Sie den RADARWARNER im Fahrzeug durchaus – zumindest, so lange die Technik nicht eingeschalten ist. Ist der Warner jedoch „in Betrieb“, wie das der Gesetzgeber formuliert, kostet das 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Denn ist das Gerät in Betrieb, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Und eben die wird vom Staat und seinen Ordnungshütern geahndet. An sich okay, aber mancherorts sind Blitzer und Kontrollen schlicht und einfach Abzocke.

Doch nur als Hinweis: Wer einen solchen Radarwarner kauft und tatsächlich in Betrieb nimmt, also eingeschaltet, ist im Zweifelsfall selbst schuld und trägt entsprechende Folgen ganz allein. Immerhin scheint die Technik zu funktionieren. Laut der Seite radarfriends.net entdecken gute Radarwarngeräte wie der Genevo One sieben oder gar acht von zehn Blitzern, was 70 bis 80 Prozent entspricht. Vielfahrer können bei der Quote wohl durchaus schwach werden, wenn sie dadurch Bußgelder und sogar Punkte sparen können. Wer schon einmal seinen Führerschein abgeben musste, lernt „Lappen“ und Auto ganz schnell wieder zu schätzen.

Fazit Radarwarner: Auf eigene Verantwortung

Im Fazit kann die Technik also schon eine tolle Idee sein, doch letzten Endes bleibt sie schlicht illegal. Denn wer einen Radarwarner kauft, will ihn mit Sicherheit auch benutzen. Wer dann von der Polizei erwischt wird, ist dafür auch allein verantwortlich. Die Profis von radarfriends.net raten übrigens zu fest eingebauten Geräten, selbst wenn diese teurer ausfallen. Dafür bieten die fest eingebauten Warner gleich zwei Vorteile. Erstens sind sie besser und spüren sogar Laser auf, zweitens können sie quasi unsichtbar im Fahrzeug montiert werden.

Der Einbau eines Radarwarners braucht natürlich eine gewisse Zeit, schließlich müssen verräterische Kabel verlegt und versteckt werden. Auch der Ausbau ist problemlos möglich und in ein oder zwei Stunden erledigt. Interessant für die, welche sich einen Gebrauchtwagen kaufen und in diesen „plötzlich“ einen fest eingebauten Radarwarner entdecken. Wer sich beraten lassen möchte, sollte sich mal die genannte Seite anschauen. Übrigens: Meine damalige Geschwindigkeitsübertretung blieb warum auch immer folgenlos. Post von der Bußgeldstelle habe ich nie bekommen und nach drei Monaten war die Sache verjährt.

Disclaimer: MotorMaxime.de übernimmt keine Haftung für den Einsatz eines Radarwarners, eventuelle Folgen trägt jeder Nutzer selbst.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert