Winter-Ratgeber: 10 Irrtümer bei Eis & Schnee

Winterratgeber Auto-Irrtümer Eis und Schnee

Der Winter hält für Autofahrer seine ganz eigenen Schrecken parat. Eis und Schnee machen Straßen unsicher und Verkehrsschilder „unsichtbar“. Doch Vorsicht: Einige Irrtümer kosten Geld. 10 Winter-Legenden klärt MotorMaxime.DE auf.

Während Kinder vor lauter Schnee jauchzen, stöhnen Autofahrer eher entnervt auf. Schon morgens auf dem Weg zur Arbeit gilt es den Wagen freizuschaufeln. Obendrein müssen die Scheiben enteist werden, freie Sicht ist ein Muss. Ein Guckloch reicht? Mitnichten, ein gefährlicher Irrtum, für den es ein Bußgeld hagelt. Auch eingeschneite Verkehrsschilder sollten Sie nie missachten. Diese und weitere Winter-Irrtümer für Autofahrer hier und jetzt aufgeklärt.

  1. Winter-Irrtum: Gucklock in Frontscheibe
    Es ist bequem, es geht schnell, aber es ist gefährlich. Wer als Autofahrer in seine vereiste Frontscheibe nur ein kleines Guckloch kratzt und sich das Freilegen der restlichen Scheibe spart, darf schon mal 10 Euro Strafe einplanen. Wegen eingeschränkter Sicht. Besser ist es, die Scheibe komplett freizukratzen. Das ist auch sicherer. Wer sich die Arbeit sparen will, legt sich eine spezielle Eisschutzfolie zu. Ebenfalls wichtig: Achten Sie auf eine gut gefüllte Scheibenwischanlage und entsprechendes Frostschutzmittel.

  2. Winter-Irrtum: Schnee auf dem Dach
    Auch das Dach muss vor der Fahrt von Schnee befreit sein. Ebenso die Beleuchtung des Fahrzeugs, also Blinker, Scheinwerfer und Rücklichter. Außerdem die Kennzeichen. Warum? Ein verschneites Autodach kann sonst beim Bremsen ruckzuck die eigene Sicht und vor allem die des nachfolgenden Verkehrs behindern.

  3. Winter-Irrtum: Verschneite Verkehrsschilder
    Sämtliche Verkehrsschilder sind verschneit? Prima, jetzt heißt es in der 30er-Zone mal richtig Gas geben und am Stoppschild einfach weiterfahren. Nix da. Sind eingeschneite Verkehrsschilder an ihrer Form zu erkennen, gelten sie wie eh und je. Auch als ortsunkundiger Autofahrer können Sie sich nicht mit der Ausrede schützen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  4. Winter-Irrtum: Motor warmlaufen lassen
    Ebenfalls eine typische Winter-Praxis ist es, morgens bei klirrender Kälte den Motor warmlaufen zu lassen. Dummerweise bringt das nichts – außer Lärm, unnötige Abgase und Kosten (Sprit). Im Stand braucht ein Motor nämlich deutlich mehr Zeit zum warmlaufen. Daher droht ein Bußgeld von 10 Euro.

  5. Winter-Irrtum: Bremsweg ist länger
    Ganz wichtig ist im Winter der Bremsweg. Sommerreifen brauchen doppelt so viel Weg wie Winterreifen. Selbst Ganzjahresreifen brauchen in der Regel eine Fahrzeuglänge mehr zum Stopp als Winterreifen. Bei Schnee droht mit Sommerreifen daher ein Bußgeld von 60 Euro. Bei Verkehrsbehinderung wegen falscher Reifen sind es sogar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

  6. Winter-Irrtum: Vorsicht bei Streufahrzeugen
    Das Überholen von Räum- und Streufahrzeugen ist hingegen erlaubt – aber nicht clever. Der ADAC rät sogar strikt ab. Denn vor dem Streufahrzeug kann die Fahrbahn plötzlich höllisch glatt sein. Also lieber cool (und dahinter) bleiben. Achtung auch bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen: Wegen der Schneeschaufel brauchen die Fahrzeuge mehr Platz. Fahren Sie also besser zur Seite.

  7. Winter-Irrtum: Kein Recht auf Winterdienst
    Wobei: Ein Recht auf Winterdienst besteht in Deutschland nicht. Sie haben als Autofahrer keinen Rechtsanspruch auf den Winterdienst. Vielmehr müssen Sie Ihre Fahrweise und Geschwindigkeit an die aktuelle Witterung anpassen. Egal, zu welcher Jahreszeit.

  8. Winter-Irrtum: Abstellen mit Saisonkennzeichen
    Autos ohne Kennzeichen oder mit abgelaufen Saisonkennzeichen dürfen zudem weder auf öffentlichen Plätzen noch am Straßenrand geparkt werden. Zuwiderhandlungen kosten 40 Euro, ein Punkt und horrende Abschleppkosten.

  9. Winter-Irrtum: Ungesichertes Wintergepäck
    In punkto Wintergepäck gilt es außerdem, alles zu sichern. Ski bohren sich bei einem Unfall mühelos durch jede Rückenlehne, Skistiefel fliegen durch den Innenraum und können böse Verletzungen bewirken. Gepäck jeder Art muss daher gesichert werden. Nutzen Sie Dachboxen, Skiträger oder Spanngurte. Ansonsten drohen wegen ungesicherter Ladung 75 Euro Strafe und ein Punkt.

  10. Winter-Irrtum: Winterkleidung ausziehen
    Auch Winterkleidung wie Mantel oder dicke Jacken können zur Gefahr werden – wenn sie angezogen bleiben. Wegen Mantel oder Daunenjacke liegen die Sicherheitsgurte nicht richtig am Körper an. Beim Unfall rächt sich das: Schon bei einem Aufprall mit nur 16 km/h schneidet der Quergurt mit einem Ruck so tief in den Bauch, das innere Organe verletzt werden können. Also: Jacken und Mäntel aus, Heizung an.

Kommen Sie gut durch den Winter!

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