Autoankauf in der Schweiz: Tipps, Hürden & Fallen

Autoankauf in der Schweiz

Wer sein Auto verkaufen will, hat einige Optionen. Der Händler vor Ort, Internet, Freunde, Familie, Auktion und und und. Eine weitere wäre ein Autoankauf in der Schweiz. Oder eher ein Autoverkauf in die Schweiz. Ein kleiner Ratgeber.

Als Hamburger oder Berliner wird man sicher nicht in die Schweiz fahren, um seinen Gebrauchtwagen – bei den Eidgenossen auch Occasion genannt – zu verkaufen. Für Bundesbürger in Grenznähe könnte ein solcher Autoankauf in der Schweiz aber durchaus eine Alternative sein. Für Schweizer und auch Österreicher sowieso. Doch was gilt es zu beachten? Wie ist das mit der Währung? Schließlich rechnen Schweizer in Franken und nicht in Euro ab. Und was ist mit eventuell nötigen Papieren? Oder aber rechtlichen Fragen? Genau das gilt es zu klären…

Gebrauchtwagenbewertung ist ein Muss

Erste und wichtigste Regel bei einem Verkauf des Gebrauchtwagens ist jedoch ein anderer Punkt, nämlich die Gebrauchtwagenbewertung. Als Laie hat man zwar durchaus gewisse Vorstellungen, was der einstige Liebling auf vier Rädern bringen soll. Oft genug schaut es in der Realität dann aber anders aus. Andererseits gilt es für den Verkäufer, sich beim Autoankauf in der Schweiz oder in Deutschland nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Es gilt vielmehr, das meiste Geld herauszuholen.

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Hierzu lohnt eine Gebrauchtwagenbewertung, bei welcher der Gebrauchtwagen von einem Experten unter die Lupe genommen wird. Fehler und Mängel werden gegen die Pluspunkte aufgewogen, am Ende bekommt der Verkäufer einen fairen Preis genannt. Bei einer Onlinebewertung gilt dagegen Vorsicht. Schwacke und Co. nehmen die Gebrauchtwagenbewertung lediglich anhand von Daten und Analysewerten vor. Also beispielsweise Kilometer (Laufleistung), Fahrzeugalter, Typ, Marke etc. Der tatsächliche Zustand des Gebrauchtwagen ist aber in den Regel ein anderer, sowohl technisch wie optisch. Eine Onlinebewertung liefert somit allein einen ungefähren Richtwert. Der tatsächliche Wert muss diesem nicht unbedingt entsprechen und kann darunter oder darüber liegen.

Typische Mängel reparieren oder angeben

Der Weg zum Fachmann und eine „Live-Beschau“ ist also die bessere Idee, um als Verkäufer den realen Wert seinen Gebrauchtwagens zu erfahren. Zumal eine solche Gebrauchtwagenbewertung in Form eines Schriftstücks so manchen Käufer überzeugen kann. Wenn nämlich die Qualität des Gebrauchten in Ordnung und den geforderten Preis wert ist. Zumal obendrein Mängel ausgeschlossen werden können. Eine solche Gebrauchtwagenbewertung ist übrigens bei typischen Sachverständigenorganisationen wie TÜV oder DEKRA möglich. Zwar kostet die Bewertung einige Euro – in der Regel 70 bis 100 Euro -, dafür erhält man jedoch schwarz auf weiß den Zustand des Fahrzeugs und dessen fairen Preis.

Eventuelle Mängel gilt es entsprechend zu beheben oder zumindest dem Käufer zu nennen. Letzteres mindert zwar den Preis, ein Verschweigen entspricht allerdings der arglistigen Täuschung und ist schlicht Betrug. Von daher ist es ratsam, Mängel zuvor auf eigene Kosten zu beheben. Zumal die Behebung gewisser Mängel wie an Bremsen, Licht oder Reifen bei einer anstehenden Hauptuntersuchung Pflicht sind. Gleich vorweg: Eine HU gibt es auch in der Schweiz, nur nennt man diese in der Alpenrepublik „Motorfahrzeugkontrolle“ oder kurz MFK. Jeder Autoverkäufer weiß: Eine brandneue HU – in der Schweiz „frisch ab MFK“ – ist ebenfalls ein gutes Verkaufs- respektive Kaufargument. Denn die gerade bestandene Hauptuntersuchung sagt dem Käufer, das der Wagen technisch in Ordnung ist.

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Autoankauf in der Schweiz: rechtliche Aspekte

Wer nun tatsächlich seinen alten Wagen an einen Autoankauf in der Schweiz abtreten will – weil er vielleicht einen besseren Preis erhält -, muss einige rechtliche Aspekte beachten. Denn der Autoankauf in der Schweiz (bzw. Verkauf) ist für einen Bundesbürger nichts anderes als ein Fahrzeugexport. Für einen solchen Export sind einige besondere Dokumente und Schritte nötig.

  1. Kfz-Brief
  2. Ausfuhranmeldung
    Zweistufig an Ausfuhrstelle (Binnenzollamt am Kaufort) und EU-Ausgangszollstelle (Grenzzollamt). Bei Fahrzeugen unter 1.000 Euro Wert und maximal 1.000 kg Gewicht ist die Ausfuhranmeldung mündlich möglich (Grenzzollamt). Ansonsten muss die Ausfuhranmeldung elektronisch per ATLAS-Ausfuhr erfolgen. Einfacher ist die Ausfuhranmeldung über Spedition oder Zollagenten.
  3. Einfuhranmeldung/Zollmeldung
    Nach Grenzübertritt in die Schweiz muss die Einfuhranmeldung beim Schweizer Zollamt erfolgen, unaufgefordert. Die Anmeldung beim EZV (Eidgenössische Zollverwaltung) ist ausschließlich elektronisch per Onlineformular möglich. Die Einfuhranmeldung ist bereits 30 Tage vor Grenzübertritt/Einreise möglich. Per ausgestellten „Vormerkschein“ (beim Grenzzollamt) ist die Entrichtung des Zolls alternativ in einem Binnenzollamt möglich.
  4. Einfuhrabgaben
    Diese setzen sich aus Einfuhrzoll plus Automobilsteuer (4%) und Mehrwertsteuer (8%) zusammen. Pkw „kosten“ je nach Hubraum und Leergewicht 12 bis 15 Schweizer Franken (CHF) pro 100 Kilo Leergewicht. Motorräder 35 CHF/100 kg (Hubraum unwichtig). Dazu kommen rund 30 CHF Zollgebühren. Wurde das Fahrzeug in der EU gebaut, erhebt die Schweiz keinen Einfuhrzoll. Somit wären beim Autoankauf in der Schweiz lediglich Automobil- und Mehrwertsteuer fällig. Ein Nachweis muss über die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (IHK) erfolgen. Wichtig: Das Formular muss vom deutschen Zoll abgestempelt sein.
  5. Lieferantenbescheinigung
    Hierfür ist für den deutschen Zoll wieder eine Lieferantenbescheinigung (Hersteller) nötig.
  6. Zulassung & Ausfuhrkennzeichen
    Zur Überführung in die Schweiz kann der Verkäufer den Wagen auf Ausfuhrkennzeichen zulassen (Kfz-Zulassungsstelle/Straßenverkehrsamt).
  7. Kurzhaftpflichtversicherung
    Für diese Ausfuhrkennzeichen ist eine spezielle Kurzhaftpflichtversicherung nötig. Diese gibt es beispielsweise beim ADAC und kostet für Pkw/Wohnwagen für 15 Tage 80 Euro (Motorrad 40 Euro, Anhänger 55 Euro).

Autoankauf in der Schweiz: Zulassung und Co.

Da der Wagen in der Schweiz verkauft wird, sollten eine Zulassung in der Schweiz sowie Versicherung keine weitere Rolle spielen. Wer sich als Verkäufer (und quasi Exporteur) einige Punkte wie Zulassung oder Versicherung sparen möchte, kann den Wagen auf einen Anhänger überführen. Zoll und weitere Abgaben fallen natürlich trotzdem an.

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Wichtig ist beim Autoankauf in der Schweiz wie in Deutschland – und selbst bei einem Privatverkauf -, dass der Kaufvertrag schriftlich fixiert wird. Das Thema Mehrwertsteuer dürfte insbesondere Privatverkäufer nicht berühren. Damit soll der Autoankauf in der Schweiz (erfolgreich) erledigt sein. Ob dieser den Mehraufwand zum Verkauf des Gebrauchtwagen wert ist, entscheidet das Angebot.

Übrigens: Ein Euro entspricht rund 1,09 Schweizer Franken (CHF). Ein Schweizer Franken sind wieder 92 Euro-Cent. Erhalten Sie für Ihren Wagen ein Angebot über 10.000 Franken, ziehen Sie einfach acht (oder grob überschlagen zehn) Prozent ab. So haben Sie auf die Schnelle den ungefähren Wert in Euro. Noch besser: Nutzen Sie einen Online-Umrechner, der nennt Ihnen bei 10.000 CHF knapp 9.200 Euro.

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